Ob private Feier, Training, Flohmarkt, Tanzveranstaltung, Versammlung oder Ausstellung - die 2016 komplett renovierte Mehrzweckhalle kann vielfältig genutzt werden. Sowohl Obersinner Bürger als auch Gäste können die Halle mieten. Die Verfügbarkeit richtet sich nach dem Belegungsplan. Termine sollten daher vorab abgesprochen und per Benutzungsvertrag vereinbart werden.
Ansprechpartnerin für den Belegungsplan ist Lioba Zieres (1. Bürgermeisterin) Telefon 09356 / 52 89 oder 0160 / 94 45 29 20, E-Mail: lioba.zieres@markt-obersinn.de
Ansprechpartnerin für die Vermietung ist Laura Ullrich (Verwaltungsgemeinschaft, Rathaus Burgsinn, Zimmer 03, Telefon: 09356 / 9910-13 E-Mail: laura.ullrich@vgem-burgsinn.bayern.de
Hallenordnung, der Benutzungsvertrag sowie die Nutzungsgebühren stehen hier zum Download zur Verfügung.
Alle Informationen auf einen Blick:
Benutzungsvertrag
Hallenordnung
Nutzungsgebühren
Der Markt Obersinn erhebt für die Nutzung der Mehrzweckhalle Gebühren. Veranstaltungen, deren Erlös einem sozialen Zweck in Obersinn zukommen (Spielplätze, Senioreneinrichtungen, etc.) sind kostenfrei. Vereine entrichten für Trainingseinheiten eine Gebühr von 2 Euro pro Einheit.
Nutzung Veranstaltungen | Preis pro Tag |
Privat / Vereine | |
Gesamte Halle mit Küche | 100 € |
Strom- / Wasserpauschale | 20 € |
Kommerzielle Veranstaltung (z.B. Tanzveranstaltung) | |
Gesamte Halle mit Küche | 150 € |
Strom- / Wasserpauschale | 40 € |