Schullehrer Sturm

... und seine schwierige Versetzung in den Ruhestand

Es war im Jahre 1837, als man sich dessen bewußt wurde, dass der Lehrer Alexander Sturm in Obersinn die Arbeit nicht mehr länger leisten könne. Er war 69 Jahre alt und hatte 140 Schüler zu unterrichten.
Am 17. September 1837 stellte die Regierung des Untermainkreises fest, dass die Aufstellung eines neuen Schullehrers dringend geboten sei.

"Allein bei den obwaltenden Kondominatsverhältnissen müssen die wechselseitigen Befugnisse gewahrt werden, auch kann die königliche Regierung des Untermainkreises nicht die Verpflichtung übernehmen, die erforderlichen Mittel zur Hebung des Unterrichts zu Obersinn aus diesseitigem Fonds ohne Konkurrenz der Kondominatsherrschaft zu bewilligen. Der Vollzug der beantragten Versetzung des Schullehrers Alexander Sturm in Obersinn in den Ruhestand muss daher umsomehr ausgesetzt bleiben, als die Kurfürstliche Regierung zu Hanau selbst nicht in Abrede gestellt hat, dass das Schulwesen in den Dörfern Mittel- und Obersinn einer Hebung dringend bedürfe und dass sie sich einer tätigen Mitwirkung zu einer Verbesserung derselben nicht entschlagen werde." Das Landgericht in Orb, das zuständig war, erhielt nun den Auftrag,

"wegen der Versetzung des Lehrers Sturm in den Ruhestand, wegen der Festsetzung der Größe des Ruhegehaltes und der Mittel zur Deckung desselben, und endlich wegen Sicherstellung eines Gehaltes von wenigstens 200 Gulden nebst freier Wohnung für den aufzustellenden Schullehrer ohne Verzug mit dem Kurfürstlichen Kreisamte ins Benehmen zu treten, die geeigneten Verhandlungen gemeinsam nach der angedeuteten Norm zu pflegen und das Resultat mit erschöpfendem Berichte anher anzuzeigen."

Das war, wie gesagt, im Jahre 1837. Und am 1. August 1842 erfolgte endlich die Ruhestandsversetzung des greisen Lehrers. "Nachdem in Folge mit der Kurfürstlichen Regierung zu Hanau gepflogenen Unterhandlungen die Hindernisse, welche der Pensionierung des Schullehrers Alexander Sturm zu Obersinn bis jetzt entgegen standen, nunmehr beseitigt sind, so wird auf die diesfallsigen, mehrfältigen berichtlichen Anträge der beiden Distriktaschulbehörden folgendes zur Entschließung eröffnet.

Der Schullehrer Sturm zu Obersinn wird auf Grund seines 74jährigen Lebensalters und seiner hierauf beruhenden körperlichen und geistigen Schwäche unter wohlgefälliger Anerkennung seines langjährigen treuen und eifrigen Wirkens in den Ruhestand versetzt.

Demselben wird ein jährliches Ruhegeld von 800 Gulden bewilligt, wovon er ein Drittel mit 26 fl. 40 Kr. aus der Landschulkasse zu Hanau und zwei Drittel mit 53 fl. 20 Kr. aus dem allgemeinen Schulfond zu Aschaffenburg zu beziehen hat."
Dem Manne war der Ruhestand wohl zu gönnen. Er konnte ihn fast 5 Jahre genießen.

 

Autor: www.obersinn.de

Ansprechpartner

Markt Obersinn
Marktplatz 1
97791 Obersinn

Tel.: +49 (0) 9356 / 52 89
Mobil: +49 (0) 160 / 94 45 29 20
E-Mail: info@markt-obersinn.de