Bau der Sinntalbahn

Der erste Schritt zur Erbauung einer Bahn von Gemünden nach Elm wurde durch einen Staatsvertrag getan, der am 14. Dezember 1865 zwischen Bayern und Kurhessen abgeschlossen wurde.
Bau Sinntalbahn
Alte Hauptstraße (von: Alfred Andres)

Artikel 14 des Vertrages lautet:
"Zwischen der Kurfürstlich Hessischen Bahn von Fulda nach Hanau und der Bayerischen Ludwigs-Westbahn soll eine Verbindungsbahn in der Richtung von Elm bei Schlüchtern durch das Sinntal nach Gemünden angelegt werden. Beide kontrahierende Regierungen verpflichten sich gegenseitig zur Herstellung dieser Verbindungsbahn in der Art, dass jede derselben die Ausführung des auf ihr Gebiet fallenden Anteils der Anlage und der Kosten übernimmt."
Der genannte Staatsvertrag behandelt in weiteren 13 Artikeln die Durchführung der Bauanlage. So war man gewillt, den Grunderwerb und die Kunstbauten nach der für ein durchlaufendes Doppelgeleis nötigen Bahnbreite zu bemessen, obgleich vorerst nur ein einfaches Geleise in Anwendung kommen sollte.
Als Bauzeit waren vier Jahre vorgesehen. Wichtig war der Artikel 18.
"Um auf dieser Verbindungsbahn einen einheitlichen Betrieb herzustellen, überlässt die Königlich Bay. Regierung vorläufig auf die Dauer von 10 Jahren an die Kurf. Hess. Regierung die Benutzung der im bayerischen Gebiet gelegenen Teile der Verbindungsbahn nebst Zubehör, sowie die Mitbenutzung des Bahnhofs zu Gemünden gegen eine zu vereinbarende Pachtrente. Mit der Benutzung übernimmt die Kurf. Hess. Regierung zugleich die Unterhaltung der Bahnlinie im bayerischen Gebiet. Das Eigentum derselben verbleibt der bayerischen Regierung."
Die Festsetzung der Tarife und die Aufstellung der Fahrpläne kam der Hessischen Eisenbahnverwaltung zu. Ausführliche Bestimmungen wurden wegen der Postsendungen getroffen.

Interessant ist, dass in diesem Staatsvertrag von einem weiteren geplanten Eisenbahnbau die Rede ist, nämlich von einer Eisenbahnverbindung "zwischen der Königlich Bayerischen Westbahn, der Fulda-Hanauerbahn und der Main-Weser Bahn in der Richtung von Gemünden oder Partenstein nach Gießen."

Das Jahr 1866 brachte den Krieg zwischen deutschen Staaten und der Friedensschluß den Übergang Kurhessens an Preußen. Von Seite der Preussischen Regierung wurde im Jahre 1867 die Mitteilung an Bayern gemacht, dass sie den Vertrag anerkenne und "dass hinsichtlich der Verhandlungen wegen Ausführung der Verbindungsbahn Schlüchtern-Gemünden, beziehungsweise wegen des Anschlusspunktes der Vorsitzende und 1. Techniker der Direktion der Bebra-Hanauer Eisenbahn, Geheimer Finanzrat Thomas in Kassel zum Preußischen Kommissar ausersehen worden sei."

Am 28. August 1868 erging von der Generaldirektion in München an die Regierung von Unterfranken die Mitteilung, dass in Gemünden eine Bausektion errichtet werde, als dessen Vorstand der geprüfte Baupraktikant Carl Hettig ernannt worden sei. Am 14. September 1868 meldet dieser dem Bezirksamt Gemünden den Antritt seines Dienstes und bittet um dienstesfreundliche Unterstützung. Als Hilfsingenieure, die zunächst die Absteckung der Bahnlinie von Gemünden bis Obersinn zu betätigen hatten, waren ihm zugewiesen: Johann Landfritz, Heinrich Kunstmann, Ludwig Wild und Wilhelm von Stubenrauch.

Zunächst ging es an die Herstellung des Tunnels bei Jossa. Der erste, der sich diesen Umstand wirtschaftlich zu Nutzen machte, war der Gastwirt Adolf Röhrig in Obersinn. Er meinte, dass der Durchstich des Berges von 75 Fuß Tiefe und die Herstellung eines Dammes von 110 Fuß Höhe, ferner die Überbrückung des Tales eine große Zahl von Arbeitern erfordere, die nicht unter 1000 betragen dürfte und bat, dass er auf bayerischem Grund und Boden nahe der preußischen Grenze ein Blockhaus errichten dürfe, um darin die Verabreichung von warmen und kalten Speisen, von Kaffee und anderen warmen Getränken und Erfrischungen, sowie den Ausschank geistiger Getränke auf die Dauer des Bahnbaues an Ort und Stelle der Arbeit zu betreiben.
Sein Gesuch wurde genehmigt. In der erwarteten Zahl der Arbeiter wird er sich wohl etwas getäuscht haben. Das ist aus dem Bericht eines Gendarmeriekommandanten ersichtlich.
Am 2. September 1869 meldet er, dass 130 - 140 Eisenbahnarbeiter und zwar aufgeregte und gern reizbare Menschen in Obersinn sind. Es könnte vorkommen, dass anlässlich der Kirchweih Streitigkeiten und böse Exzesse vorfallen möchten, "denn es ist bereits jetzt schon zu Unruhen gekommen und bei Tanzmusik werden die Gemüter der Arbeiter aufgeregt, wodurch Tätlichkeiten nicht ausbleiben dürften. Die Arbeiter sind größtenteils Niederbayern, Oberpfälzer, Italiener sowie Tiroler." Die Gendarmerie bittet die Tanzmusik zu verbieten.

Viele Arbeit machte naturgemäß der Erwerb des Grund und Bodens. Am 11. Juni 1869 begannen die Verhandlungen. Vom Bezirksamt Gemünden erging an diesem Tage folgendes "Cirkular" an die beteiligten Gemeinden:
Bevor die Unterhandlungen mit den einzelnen Grundbesitzern über den Betrag der Entschädigung für die in die Eisenbahn-Linie fallenden Flächen gepflogen werden, soll auf Ansuchen des Kommissars der Generaldirektion der k.b. Verkehrsanstalten zu München eine Vorverhandlung zur Erledigung der administrativen Frage im Hinblicke, auf Art XVII des Zwangsabtretungsprozesses vom 17. November 1837 zur vorläufigen Bekanntgabe und Erklärung der allgemeinen Kaufbedingungen usw. stattfinden. Die übenstehenden Grundbesitzer und die mit ihren Ehemännern in Gütergemeinschaft lebenden Ehefrauen werden daher hiemit veranlasst mitsammen am (hier folgt der Termin für die einzelnen Orte) um so bestimmter zu erscheinen, als sich die Ausbleibenden die Folgen ihres Nichterscheinens selbst zuschreiben müßten."

Am 21. Juni 1869 fand die Versammlung der Grundbesitzer von Gemünden statt. Die Anwesenden sollten eine Erklärung abgeben, ob sie die Verpflichtung zur Abtretung der in Anspruch genommenen Flächen anerkennen, ob der sofortige ungehinderte Beginn des Baues vorbehaltlich und unbeschadet der nachfolgenden Entschädigungs-Festsetzung gestattet werde und unter welchen Bedingungen ein Vergleich für die abgetretenen Grundflächen zum Abschlusse kommen soll. Das ausführliche Protokoll wurde in Gemünden allein von 149 Bürgern unterzeichnet. Einzelne "Kreuzenschreiber" waren auch dabei.

Die Grunderwerbungen waren mitten im Gange, als die Ernte vor der Türe stand. Es wurden daher Vereinbarungen zwischen der Generaldirektion und den Bauern getroffen und zwar in folgender Weise:
Jedem Grundbesitzer wird die heurige Ernte garantiert.

Für den Fall, dass ein Grundstück vor der Ernte für den Bahnbau in Angriff genommen werden muss, werden für den Entgang der Ernte nachstehende Beträge bezahlt:
für ein Tagwerk Kornfeld oder Lupinen II. bis IV. Bonität 40 Gulden,

für ein Kornfeld höherer Bonität 50 fl.

für Gersten- und Haberfelder erfolgt dieselbe Bezahlung wie bei a) und b)

für ein Tagwerk Weizenfeld 70 fl.

für Entgang des Grummets 25 fl.

für Entgang von Erdäpfeln und anderer Gartenfrüchte 80 fl.

für Entgang des Klees 20 fl.
Wenn Obstbäume vor der Reife der Früchte umgehauen werden, wird der Wert der Früchte von unparteiischen Sachverständigen geschätzt.
Die Verhandlungen wegen des Grunderwerbs zogen sich bis in den April 1870 hin.
Der Bau der Bahn selbst nahm noch mehrere Jahre in Anspruch, sodass die Eröffnung der Eisenbahnlinie erst im Jahre 1874 erfolgen konnte. 
 

Autor: www.obersinn.de

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