Fischereiausübungsbedingungen für Gastangler im Gemeindewasser Obersinn

gültig für Tagesscheinnehmer ab dem Jahre 2010 bis auf Widerruf

(Tageskarten sind nur in sehr begrenzter Zahl erhältlich und kosten pro Angeltag 18,-€)

 

Für die Fischereiausübung im Gemeindewasser Obersinn gilt das Bayerische Fischereigesetz und die dazu erlassenen Verordnungen - jeweils neueste Fassung - , die Verordnung für das Naturschutzgebiet Sinngrund, sowie die nachstehenden, vom Sportanglerverein Obersinn zusätzlich erlassenen Fischereibestimmungen:

 

  1. Erlaubnisscheine werden nur in der Zeit vom 01. Mai bis zum 31. Oktober ausgegeben. Die Fischwassergrenzen sind durch Schilder gekennzeichnet.
  2. Der gültige Fischereischein ist der Ausgabestelle vorzulegen.
  3. Es ist nur eine Handangel mit einer Anbißstelle und künstlichen Ködern erlaubt.
  4. In der Zeit von 18 - 22 Uhr darf im Bereich ab Mühlgrabenauslauf bis zur südlichen Grenze mit zwei Handangeln und Naturködern gefischt werden.
  5. Die Fangbegrenzung für Salmoniden beträgt 2 Stück pro Angeltag.
  6. Der Ausfang der Äsche ist untersagt, gehakte Fische sind unverzüglich und schonenst in das Gewässer zurückzusetzen.
  7. Das Hältern von Fischen ist verboten.
  8. Gehakte Cypriniden und Barschartige dürfen nicht zurückgesetzt werden (Entnahmegebot unter Einhaltung evtl. gesetzlich vorgeschriebener Schonzeiten und Schonmaße).
  9. Die Wiesenwege und die Wiesen dürfen nicht befahren werden (Verordnung Naturschutz)
  10. Mit dem Erwerb des Erlaubnisscheines verpflichtet sich der Gastangler, auf Verlangen von Vereinsmitgliedern des Sportanglervereins Obersinn e.V., diesen seine Ausweispapiere, den Fang, die Fanggeräte und alle seine Behältnisse (auch die seines Fahrzeuges) vorzuzeigen.
  11. Der Erlaubnisschein und die Fischereiausübungsbedingung sind nach Beendigung des Angelns unter Angabe des Ausfanges (siehe Rückseite) umgehend an die Ausgabestelle zurückzugeben, auch dann, wenn kein Ausfang erfolgt ist. Bei Nichtrückgabe wird für das darauf folgende Jahr kein Erlaubnisschein ausgegeben.
  12. Zuwiderhandlungen haben den Einzug des Erlaubnisscheines zur Folge, wobei die Erlaubnis- scheingebühr verfällt. Weitere Maßnahmen (vereinsintern wie polizeilich) behält sich der Verein vor.

Ansprechpartner

Sportanglerverein Obersinn e.V.
Frank Vetter
Hauptstrasse 77
97791 Obersinn

Tel.: +49 (0) 9356 / 934708
E-Mail: vetter.obersinn@freenet.de