| Das voll erschlossene Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans "Tigel". Entspricht Ihr Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans, können Sie sogar ohne Baugenehmigung sofort mit dem Bauen beginnen. Das Vorhaben wird dann vom Genehmigungsverfahren freigestellt. Gebühren entstehen Ihnen dadurch, im Gegensatz zum Genehmigungsverfahren, keine. |
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| Baugrundstück aus der Vogelperspektive |
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| Lageplan (Baugrundstück ist schwarz markiert) |